Krankenversicherungen
Krankenversicherungen - Infos zum Thema Krankenversicherungen
Was sind Krankenversicherungen ?
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Private Krankenversicherung (PKV)
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitragssatz auf Basis weitgehend staatlich festgelegter Leistungen kalkuliert, der Leistungsumfang ist lt. SGB V auf wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Leistungen beschränkt
nicht risiko-, sondern einkommensabhängig,
beinhaltet eine Umverteilungskomponente, die die Bezieher mittlerer Einkommen zugunsten Geringerverdienender oder beitragsfrei Versicherter (z.B. Familienmitglieder) belastet,
umlagefinanziert (d. h. es werden keine (Alters-) Rückstellungen für die höheren Kosten älterer Versicherter gebildet),
nicht demographiegesichert (d. h. die Alterung der Bevölkerung führt zu tendenziell immer höheren Beitragssätzen).
In der Privaten Krankenversicherung ist die Versicherungsprämie
kalkuliert auf Basis individuell zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung vereinbarter Leistungen, risikobezogen und einkommensunabhängig, rücklagebildend (d. h. vorhersehbare Kostensteigerungen durch die Altersentwicklung innerhalb einer Tarifgruppe werden durch eine Rücklagenbildung gemindert),
demographiefest, da die Prämien jeweils für die versicherte Tarifgruppe berechnet werden und nur für diese risikogerechte Beiträge erhoben werden und Zahlungen erfolgen. Die Altersentwicklung wird sich auch in diesen Tarifgruppen in der Risikokalkulation niederschlagen und daher ebenso zu höheren Beiträgen führen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings nicht für alle im selben Maße, tarifgruppenbezogen kalkuliert und damit vergreisungsgefährdet (d. h. sie beinhaltet nur einen Risikoausgleich innerhalb einer Tarifgruppe, aber keine Umverteilung mit weiteren Versichertengruppen im gleichen Versicherungsunternehmen).
Das Ziel der Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung erstattet für den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für Behandlung nach Unfällen, bei Erkrankungen und bei Mutterschaft. Sie ist Teil des Gesundheits- und in vielen Ländern auch des Sozialversicherungssystems. In einigen Ländern kommen neben finanziellen Leistungen auch Sachleistungen hinzu. Ob die Folgekosten von Unfällen von der Krankenversicherung oder einer speziellen Unfallversicherung übernommen werden, ist ebenfalls länderspezifisch geregelt.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 18.09.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.